Zielvereinbarungen gelten als rechtliches Instrument zur Durchsetzung von Barrierefreiheit, juristisch verankert im Bundesgleichstellungsgesetz 2002, Paragraph 5. Über abgeschlossene oder in Verhandlung befindliche Zielvereinbarungen gibt das Zielvereinbarungsregister des BMAS Auskunft.
Unter Bezug auf eine Zielvereinbarung der Behindertenverbände mit dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband von 2005 schlägt Jürgen Weber bereits 2009 eine vergleichbare für Bibliotheken vor; Olaf Eigenbrodt greift diesen Gedanken 2011 auf und verweist erneut auf Notwendigkeit und Chance einer solchen.
„Es liegt nahe, dass auch die Bibliotheken auf die Behindertenverbände zugehen und eine Zielvereinbarung für barrierefreie Bibliotheken abschließen.“
Jürgen Weber, Barrierefreiheit (2009), S. 318 (Titeldaten)„Barrierefreiheit in Bibliotheken kann und muss mehr sein als die – dringend gebotene Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und berufsethischer Verlautbarung. […] Gleichzeitig sind aber gemeinsame Standards nötig, […] Ein Weg, solche Standardisierungen zu erreichen, wäre eine gemeinsame Zielvereinbarung mit Zertifizierungssystem …, das Jürgen Weber vorgeschlagen hat.“ – Olaf Eigenbrodt, in: BuB 63/1 (2011), S. 41.
Das Projektziel des Vorhabens „Design für Alle in Digitalen Bibliotheken“ bestand in 2011/12 in der Aufbereitung der konzeptionellen Grundlagen für den Abschluss einer Zielvereinbarung zur Herstellung von barrierefreien Informations- und Kommunikationsangeboten (IuK) der wissenschaftlichen und öffentlichen Bibliotheken in Deutschland. Handlungsträger der avisierten Zielvereinbarung sollten auf der einen Seite nach § 13 BGG dazu berechtigte Verbände als Aktionsbündnis der deutschen Behindertenverbände und auf der anderen Seite der Deutsche Bibliotheksverband e.V. als Dachverband der deutschen Bibliotheken sein. Eine Kurzpräsentation des Projektes erfolgte auf dem 100. Deutschen Bibliothekartag im Juni 2011 in Berlin; Ergebnisse und Handlungsempfehlungen wurden im März 2013 auf dem 5. Kongress Bibliothek & Information Deutschland in Leipzig vorgestellt.
Als Förderer und Unterstützer von Zielvereinbarungen fungierte bis Ende 2012 das Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit (BKB) e.V., bei dem auch dieses Vorhaben angesiedelt war (zur Website des BKB).
Machen Zielvereinbarungen Sinn?
Zielvereinbarungen und Verbandsklagen als rechtliche Instrumente zur Durchsetzung von Barrierefreiheit in Deutschland – wie wirksam sind sie wirklich?
Dieser Frage widmete sich eine Tagung des BKB im November 2012 in Kassel. Die Beiträge sind nachzulesen bei: Felix Weltli (Hg.), Rechtliche Instrumente zur Durchsetzung von Barrierefreiheit. Kassel 2013.