Barrierefreiheit

Barrierefreiheit wird im Behindertengleichstellungsgesetz, Paragraph 4, definiert und ist in dieser Form die Basis für die Rechtsprechung, aber auch für das allgemeine Verständnis und die Verwendung dieses Begriffes in Deutschland.
Die Landesgleichstellungsgesetze folgen dieser Definition.

„Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“ (BGG, § 4)

Inzwischen wird Barrierefreiheit mit der alleinigen Ausrichtung auf behinderte Menschen als ‚Barrierefreiheit im engeren Sinne‘ verstanden. Hingegen berücksichtigt ein Verständnis von ‚Barrierefreiheit im weiteren, eigentlichen Sinn‘ nicht nur Menschen mit Behinderung, sondern die Bedürfnisse aller Menschen; sie wird daher ‚Design für Alle‚ oder ‚Universelles Design‘ genannt.
(Quelle: BKB, Barrierefreiheit)

Barrierefreiheit in (Digitalen) Bibliotheken

Das Thema ‚Barrierfreiheit‘ ist für Bibliotheken keinesfalls ein neues. Im vergangenen Jahrzehnt wurden vielfältige Schritte hierzu unternommen:
Dabei stehen der Bibliotheksbau und die Informations- und Kommunikationstechnologien, vorrangig mit Homepages, im Fokus der Bereitstellung von Barrierefreiheit, wobei recht unterschiedliche Grade der Umsetzung zu beobachten sind. Unter den maßgeblichen Veröffentlichungen zum Thema aus jüngerer Zeit sind hervorzuheben:

  • Jürgen Weber (Barrierefreiheit 2009; Titeldaten). – Der Aufsatz mit dem Schwerpunkt Bibliotheksbau diskutiert ‚Universal Design‘ für die Bibliothekswelt und fordert eine Zielvereinbarung zur Umsetzung von Barrierefreiheit.

Aus dem Resümee, S. 319:
Barrierefreiheit gehört noch nicht zu den Standards in Bibliotheken. Bei der Herstellung von Barrierefreiheit geht es nicht um Speziallösungen. Wird Barrierefreiheit im Sinne des Universal Design umgesetzt, lassen sich der Zugang zu den Räumen und die Teilhabe an den Serviceangeboten für alle Besucher und Nutzer einer Bibliothek, ob sie behindert sind oder nicht, verbessern. Der Zugang zu barrierefrei gestalteten Bibliothekskatalogen und Informationssystemen via Intenet ist notwendig, …“

  • ‚BuB – Forum Bibliothek und Information‘, Heft 63/1 (2011), widmet sich mit sechs Beiträgen dem Schwerpunkt ‚Barrierefreiheit‘ – Jana Viehweger erläutert in ihrem Beitrag die Grundsätze für ein barrierefreies Webdesign in ihrer Relevanz für Bibliotheken.
  • Barrieren und Barrierefreiheit in Kultur- und Bildungseinrichtungen, hg. von Anja Tervooren und Jürgen Weber, Köln/Weimar/Wien 2012. – Der sehr lesenswerte Band mit 21 Beiträgen vermittelt einen breiten Überblick über Konzepte, Geschichte und die vielfältige Umsetzung von Barrierefreiheit.

Kritisch benennen Tervooren/Weber den derzeitigen Sachstand (ebd. S. 11):
„Kultur- und Bildungseinrichtungen … haben die Aufgabe, vielfältige Wege zur Kultur zu eröffnen. Wenn sie diese Verantwortung nicht wahrnehmen und es ihnen nicht gelingt, barrierefreie Zugänge zu Kultur- und Bildungsangeboten … zu ermöglichen, erfüllen sie ihren Auftrag nicht. Aktuell stehen wir vor einer Situation, in welcher die deutschen Institutionen gegenüber dem Ausland durch einen erheblichen Nachholbedarf charakterisiert sind.

Studien zur Barrierefreiheit digitaler Angebote

Empfehlungen

Grundlagen und Tipps im Netz

Siehe auch: Rechtliche Grundlagen, Bibliotheksdokumente, Zielvereinbarung

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